Fliegerärztliche
Untersuchung
Fliegen ist Faszination pur. Um selbst ins Cockpit steigen zu können, sind einige Voraussetzungen notwendig. Die Gemeinschaftspraxis Wilhelms & Wilhelms bietet Ihnen alle erforderlichen Untersuchungen – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wir bringen Sie in die Luft
Erstuntersuchung
Wer erstmals die Lizenz zum Führen eines Luftfahrzeugs erwerben will, benötigt ein Tauglichkeitszeugnis. Dazu ist eine Erstuntersuchung notwendig. Was Sie dafür mitbringen müssen, welche Dokumente Sie benötigen und was es kostet, lesen Sie hier.
Folgeuntersuchung
Pilotinnen und Piloten müssen sich regelmäßigen Check-Ups unterziehen. Die Tauglichkeitsuntersuchung für Privatpilotenlizenzen wird von einer EU-Verordnung geregelt und muss regelmäßig erneuert werden. Alle Infos zur Untersuchung.
Unterlagen zum Download
Hier finden Sie alle Dokumente zum Download, die Sie für Ihre Untersuchung benötigen. Vom Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses bis zum Augenärztlichen Untersuchungsbericht ist alles dabei.
Die Klassen der medizinischen
tauglichkeitsuntersuchungen
Tauglichkeitsklasse 2
- PPLA | Führer von Flächenflugzeugen inklusive Instrumentenflug-Lizenz
- PPLH | Führer von Hubschraubern
- SPL | Führer von Segelflugzeugen
- BPL | Freiballonführer gewerblich und privat
- Luftsportgeräteführer: Tandem-Fallschirmspringer, -Paraglider u. a.
- Ultraleichtpiloten
Wie oft untersucht wird:
- bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
- bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
- ab dem 50. Lebensjahr: 12 Monate
Light Aircraft Pilot Licence „LAPL“
- LAPL (A) (Aeroplane)
- LAPL (B) (Ballon)
- LAPL (H) (Hubschrauber)
- LAPL (S) (Segelflugzeug)
Wie oft untersucht wird:
- bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
- bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
- ab dem 50. Lebensjahr: 24 Monate