Fliegeruntersuchung in allen drei Tauglichkeitsklassen: ATPL, CPL und LAPL.

Fliegerärztliche
Untersuchung

Fliegen ist Faszination pur. Um selbst ins Cockpit steigen zu können, sind einige Voraussetzungen notwendig. Die Gemeinschaftspraxis Wilhelms & Wilhelms bietet Ihnen alle erforderlichen Untersuchungen – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Wir bringen Sie in die Luft

Erstuntersuchung

Wer erstmals die Lizenz zum Führen eines Luftfahrzeugs erwerben will, benötigt ein Tauglichkeitszeugnis. Dazu ist eine Erstuntersuchung notwendig. Was Sie dafür mitbringen müssen, welche Dokumente Sie benötigen und was es kostet, lesen Sie hier.

Folgeuntersuchung

Pilotinnen und Piloten müssen sich regelmäßigen Check-Ups unterziehen. Die Tauglichkeitsuntersuchung für Privatpilotenlizenzen wird von einer EU-Verordnung geregelt und muss regelmäßig erneuert werden. Alle Infos zur Untersuchung.

Unterlagen zum Download

Hier finden Sie alle Dokumente zum Download, die Sie für Ihre Untersuchung benötigen. Vom Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses bis zum Augenärztlichen Untersuchungsbericht ist alles dabei.

Die Klassen der medizinischen
tauglichkeitsuntersuchungen

 Tauglichkeitsklasse 2 

  • PPLA | Führer von Flächenflugzeugen inklusive Instrumentenflug-Lizenz
  • PPLH | Führer von Hubschraubern
  • SPL | Führer von Segelflugzeugen
  • BPL | Freiballonführer gewerblich und privat
  • Luftsportgeräteführer: Tandem-Fallschirmspringer, -Paraglider u. a.
  • Ultraleichtpiloten


Wie oft untersucht wird:

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
  • ab dem 50. Lebensjahr: 12 Monate

 Light Aircraft Pilot Licence „LAPL“

  • LAPL (A) (Aeroplane)
  • LAPL (B) (Ballon)
  • LAPL (H) (Hubschrauber)
  • LAPL (S) (Segelflugzeug)

 

Wie oft untersucht wird:

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
  • ab dem 50. Lebensjahr: 24 Monate


 CCA (cabin crew attestation)