Zum ersten
mal abheben

Wer die Privatpilotenlizenz erwerben will, benötigt das medizinische Tauglichkeitszeugnis (Medical). Dazu ist eine Erstuntersuchung notwendig. Wir stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite und beraten Sie umfassend.

Schritt für Schritt: 
So gehen Sie vor

1. Augenärztliche Untersuchung

Für alle, die ihr Medical zum ersten Mal beantragen, ist der augenärztliche Befundbericht Pflicht. Dieser wird zwingend für die fliegerärztliche Erstuntersuchung benötigt und muss folgende Untersuchungen beinhalten:

  • Gesichtsfeldprüfung
  • Bestimmung der Refraktion
  • Mental-Health-Fragebogen (ausgefüllt)
  • Bestimmung des bestkorrigierten und – sofern erforderlich – unkorrigierten Nah-, Fern- und Intermediärvisus
  • Untersuchung des äußeren Auges, seiner Anhangsorgane, brechende Medien (Spaltlampe) sowie Fundoskopie
  • Für Bewerber, die das 40. Lebensjahr vollendet haben außerdem eine Augendruckmessung (Tonometrie)


Machen Sie dazu einen Termin bei Ihrem Augenarzt. Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeinschaftspraxis Wilhelms & Wilhelms gerne weiter.

2. Diese Dokumente benötigen sie

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie bitte die folgenden Dokumente mit. Achtung: Alle Dokumente füllen Sie bitte vor der Untersuchung aus. Dies ermöglicht einen schnellen Ablauf der Untersuchung.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Augenärztlicher Befundbericht (s. o.)
  • Antragsformular zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsprüfung
  • Für Brillenträger: Brillenpass


Alle erforderlichen Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.

3. Die Kosten für die Untersuchung

Die Kosten für die flugmedizinische Untersuchung sind abhängig vom individuellen Aufwand. Sie werden privat nach der Gebührenordnung er Ärzte abgerechnet und sind nach der Behandlung in bar zu begleichen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 110 Euro, bei erhöhtem Aufwand ggf. auch mehr.

Jetzt Termin vereinbaren

Schreiben Sie uns per Mail, per WhatsApp ( 01573/5653208) oder rufen Sie uns an, um einen Termin für Ihre Erstuntersuchung bei der Gemeinschaftspraxis Wilhelms & Wilhelms zu vereinbaren.